Dichthalten beim Verankern - Erste WHG-konforme Verankerung mit Bauartgenehmigung

fischerwerke GmbH & Co. KG

Anlagen, die mit wassergefährdenden Stoffen arbeiten, müssen die austretenden Stoffe im Falle von Leckagen, geplatzten Schläuchen und anderen Unfällen auffangen. Damit wird eine nachhaltige Veränderung von Gewässern vermieden. Zu relevanten Gefahrenstoffen zählen beispielsweise Heizöl, Diesel, Lösungsmittel, Ottokraftstoff, Altöl, Säuren, Laugen, chemische Grundstoffe, Fertigprodukte und vieles mehr. Anlagen, die wassergefährdende Stoffe beinhalten und nicht selbst mit zwei Dichtebenen versehen sind, müssen gemäß Gesetzgebung des Bundes spezielle Anforderungen erfüllen. Diese sind im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) dargelegt. Dabei ist eine Rückhaltung mit flüssigkeitsundurchlässigem Beton (FD/FDE-Beton) oder beschichtetem Beton definiert.

Seien es Silos und Rohrleitungen einer Chemie-Produktion, Roboter von Automobil-Fertigungsstraßen, Regal- und Palettenlager, Öltanks von Schiffshäfen oder Flugzeug-Tankanlagen – diese und viele weitere Einrichtungen müssen nach Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) „Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen“ (BUmwS) verankert werden. Dabei sind Verbunddübel vorgeschrieben, deren Eignung gegenüber dem beaufschlagten Medium bestätigt wird. Das ist durch eine Allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) ideal erfüllt.

fischer hat den Injektionsmörtel FIS EM Plus im Verbund mit passenden Systemkomponenten für die Verankerung in WHG-Dichtflächen entwickelt und prüfen lassen. Erstmalig wurde hierbei für ein Befestigungssystem eine allgemeine Bauartgenehmigung durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) erteilt, welche die Verwendbarkeit in vorhandenem FD/FDE-Beton für verschiedenste Mediengruppen bestätigt. Hinzu kommt die nachgewiesene WHG-Eignung des Verbundankers in beschichtetem Beton durch ein akkreditiertes Prüfinstitut und ein Gutachten. Gleichzeitig hat das System eine ETA für die statische Beanspruchung, welche die Voraussetzung für die allgemeine Bauartgenehmigung ist.

Planer, Bauausführende und Betreiber von Anlagen können somit sämtliche typischen Anforderungen an die Verankerung von Bauteilen in WHG-Dichtflächen erfüllen. Dabei eignet sich das Befestigungssystem für gängige Mediengruppen, Beanspruchungen, Anlagentypen und Verankerungsgründe. Detailfragen dazu lassen sich mit den fischer Anwendungstechnikern klären. Mit der Bemessungssoftware fischer Fixperience können Planer, Statiker und Anwender zudem einfach und schnell den statischen Nachweis von Verankerungen in WHG-Dichtflächen erbringen. Der Epoxidharzmörtel FIS EM Plus erreicht dabei höchste Tragfähigkeit in Beton und eignet sich für Seismik-Anwendungen der Leistungskategorie C1, C2. Er wird mit den zugelassenen fischer Ankerstangen FIS A oder RG M in variablen Verankerungstiefen montiert. Für spezielle Anforderungen stehen auch der Innengewindeanker RG M I und der Bewehrungsanker FRA zur Verfügung. Seine Verarbeitung schließt hammer- und Hohlbohren mit ein. In beschichtetem Beton darf auch diamantgebohrt werden. Das System ist in galvanisch verzinktem Stahl, nichtrostendem Stahl (R) und hochkorrosionsbeständigem Stahl 1.4529 (HCR) verfügbar. Dies ermöglicht den Einsatz in Innen-, Außen- und hochkorrosiven Bereichen. Das Deutsche Institut für Bautechnik DIBt schreibt für FD/FDE-Beton die Verwendung von nicht rostendem Stahl der Mindest-Korrosionsschutzklasse CRC III vor.

Bei der Verankerung in FD/FDE-Beton gilt es zu vermeiden, dass Flüssigkeit am Verankerungspunkt durchtreten kann. Die Bohrlochtiefe muss dabei mindestens 50 mm weniger tief sein als die vorhandene Bauteildicke. Neben dem Epoxidharzmörtel FIS EM Plus mit der Ankerstange FIS A oder RG M kommt in FD/FDE-Beton die WHG Kennzeichnung zum Einsatz, die zwischen Unterlegscheibe und Anbauteil montiert wird. Sie dient dazu, eindeutig und dauerhaft die Verwendung des richtigen Systems zu kennzeichnen – zugunsten einer unkomplizierten und zuverlässigen Bauabnahme.

In beschichtetem Beton erleichtert das neue WHG-Set den Einsatz des FIS EM Plus zur WHG-konformen Verankerung. Die Verfüllscheibe sorgt für die zuverlässige Abdichtung des Befestigungspunktes und erhöht die Sicherheit. Dabei wird der Ringspalt zwischen Ankerelement, Anbauteil und Bodenbeschichtung mit dem FIS EM Plus verfüllt und der Befestigungspunkt als WHG-konforme Verankerung gekennzeichnet.

Die Bauartgenehmigung schreibt eine Dokumentation der ordnungsgemäß durchgeführten Verankerung vor. fischer stellt hierzu ein Montageprotokoll zur Verfügung. Darin sind alle notwendigen Angaben rechtssicher berücksichtigt. Das Montageprotokoll erhalten die Teilnehmer der fischer WHG-Schulungen. Es kann auf der Baustelle händisch oder digital ausgefüllt werden.

Die Bauartgenehmigung beziehungsweise das Gutachten der Anker setzt eine Schulung der Anwender voraus. Auch Planer und Sachverständige müssen sich detailliert auskennen. In den fischer WHG Seminaren können Teilnehmer alle erforderlichen WHG-Grundkenntnisse erlernen und eine Monteurschulung nach DIBt-Leitfaden und WHG-Anforderungen für den FIS EM Plus durchlaufen.

Kontakt

Katharina Siegel
fischerwerke GmbH & Co. KG
EIN UNTERNEHMEN DER UNTERNEHMENSGRUPPE FISCHER
Klaus-Fischer-Straße 1
72187 Waldachtal
DEUTSCHLAND
Telefon: +49 7443 12-4217
Mobil: +49 170 2271830
E-Mail: KatharinaMaria.Siegel(at)fischer.de
Internet: http://www.fischer.de

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